Rechtsanwaltsprüfung
Rechtsanwaltsprüfung
Wer die erforderliche praktische Bestätigung gemäss Art. 4 des Rechtsanwaltsgesetzes und einen Ausbildungsnachweis gemäss Art. 5 des Rechtsanwaltsgesetzes nachweisen kann, kann die Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung beantragen.
Wer bereits in einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz die Rechtsanwaltsprüfung erfolgreich abgelegt hat, hat die Möglichkeit, in Liechtenstein die EWR-Eignungsprüfung zu absolvieren.
Die Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung bzw. EWR-Eignungsprüfung ist bei der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer zu beantragen. Für die Abnahme der Prüfung ist die Prüfungskommission für Rechtsanwälte zuständig.
Das Liechtenstein-Institut bietet Kolloquien zur Vorbereitung auf die Rechtsanwaltsprüfung bzw. EWR-Eignungsprüfung an, falls seitens der Prüfungskandidaten daran Interesse besteht (kostenpflichtig, Anmeldefrist beachten). Die Anmeldung für die Kolloquien nimmt das Liechtenstein-Institut entgegen. Zudem werden auch durch die Kammer in Zusammenarbeit mit der Universität Liechtenstein entsprechende Kurse angeboten.
Prüfungskommission für Rechtsanwälte (2020-2023)
Vorsitz:
Dr. iur. Hilmar Hoch
Mitglieder:
lic. iur. et rer. pol. Pius Heeb
lic. iur. Uwe Öhri
lic. iur. Daniel Tschikof
Dr. Wigbert Zimmermann
Ersatzmitglieder:
lic. iur. et oec. HSG Andreas Batliner
Mag. iur. Franziska Goop-Monauni
lic. iur. Jürgen Nagel
Dr. Wolfram Purtscheller
lic. iur. Hansjörg Lingg
Rechtsanwaltsprüfungsverordnung (RAPV) (PDF)
Wegleitung für die Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung (PDF)
Wegleitung für die Zulassung zur EWR-Eignungsprüfung (PDF)
Merkblatt der Prüfungskommission für die Rechtsanwaltsprüfung (PDF)
Merkblatt der Prüfungskommission für die EWR-Eignungsprüfung (PDF)
Prüfungsdaten Herbst 2023 (PDF)
Termine Kolloquien Liechtenstein Institut August 2023 (PDF)
Ausbildungslehrgang mit Universität Liechtenstein (PDF)