Voraussetzungen

Sofern jemand nicht in der Lage ist, ohne Beeinträchtigung des notwendigen Lebensunterhalts die Kosten zur Führung eines Verfahrens vor den Gerichten oder Behörden selbst zu bestreiten, kann er beim Gericht bzw. der Verwaltungsbehörde einen Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe stellen. Voraussetzung ist neben den finanziellen Voraussetzungen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht als offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheint.