Qualität und Sicherheit

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen für eine fundierte und objektive Rechtsberatung. Deshalb müssen sie eine Prüfung ablegen, bevor sie die Zulassung bekommen und unterstehen der Aufsicht der Rechtsanwaltskammer sowie der Disziplinargewalt des Obergerichts. Zudem unterstehen sie noch weiteren Regeln, um für die Mandantinnen und Mandanten den bestmöglichen Service und Schutz bieten zu können:

  • Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus
  • Die Rechte der Mandantinnen und Mandanten werden gegen jedermann treu und gewissenhaft vertreten. Alles, was zur Vertretung dienlich ist, wird unumwunden vorgebracht und die erforderlichen Mittel in jeder Weise eingesetzt. Dabei ist die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt nur an die Vollmacht und die gesetzlichen Bestimmungen gebunden.
  • Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt ist verpflichtet, bei Vorliegen eines Interessenkonfliktes die Vertretung oder auch nur die Erteilung eines Rates abzulehnen. Dies ist etwa der Fall, wenn die Gegenpartei in derselben oder in einer damit zusammenhängenden Sache bereits vertreten wurde. Ebenso darf nicht beiden Teilen in demselben Fall gedient oder Rat erteilt werden.
  • Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit über die anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Dies umfasst auch die sonst in seiner beruflichen Eigenschaft bekannt gewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse der Partei liegt.

Manchmal bieten auch andere Dienstleister die Vorbereitung eines Vertrages oder eine unverbindliche Rechtsberatung an. Hier ist Vorsicht geboten, denn diese Dienstleistungen sind ausschliesslich den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten - nur sie sind für die berufsmässige Rechtsberatung und die berufsmässige Parteienvertretung in allen gerichtlichen und aussergerichtlichen Verfahren sowie in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten zuständig. Zudem verfügen sie über das Wissen und die notwendige Erfahrung, um eine korrekte und rechtssichere Beratung zu gewährleisten.

Neben diesen Vorteilen wird die Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt besonders geschützt:

  • Vertrauen durch Pflicht zur Verschwiegenheit: Ihre Rechtsanwältin bzw. ihr Rechtsanwalt haben in gerichtlichen und sonstigen behördlichen Verfahren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Verschwiegenheit. Dieses darf durch gerichtliche oder sonstige behördliche Massnahmen, wie durch Vernehmung von Hilfskräften oder dadurch, dass die Herausgabe von Dokumenten verlangt wird oder diese beschlagnahmt werden, nicht umgangen werden. Alle ihre Daten und Informationen unterstehen somit diesem gesetzlichen Schutz. Die vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit wird dadurch gesetzlich geschützt.
  • Sicherheit durch Versicherung: Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt ist für alle im Rahmen seiner beruflichen Parteienvertretung verursachten Schäden versichert. Die Haftpflichtversicherung übernimmt auch allfällige Schäden gegenüber dem Mandanten. Somit sind Sie auch im Falle eines Fehlers der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts finanziell geschützt.