Konzipienten

Wer ein Studium des österreichischen oder schweizerischen Rechts an einer Universität mit einem Master, Lizentiat, Magister der Rechtswissenschaften oder einem gleichwertigen Diplom abgeschlossen hat, kann als Konzipientin bzw. Konzipient zugelassen werden.

Wegleitung zur Eintragung in die Konzipientenliste (PDF)