Berufs- und Standesrecht
Der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin untersteht den Standesrichtlinien der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer, in welchen in Ergänzungen zu den gesetzlichen Regelungen in Rechtsanwaltsgesetz die Berufspflichten genauer festgehalten sind. Ebenfalls sind ergänzend die Standesregeln des CCBE (Rat der europäischen Anwartschaften) anwendbar.