Kooperation zum Schutz der Unabhängigkeit der Anwaltschaft zwischen Europarat und CCBE vereinbart

Diese Vereinbarung setzt ein deutliches Zeichen zur Stärkung der Rolle der Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege und der besonderen Stellung zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit. Auf Grundlage der Vereinbarung wird der CCBE befugt, auf Missstände in Mitgliedsstaaten des Europarates hinsichtlich der Berufsausübung von Anwälten aufmerksam zu machen und auch Reformvorschläge einzureichen. Der Europarat wiederum kann den CCBE aktiv um Informationen ersuchen und diesen um Stellungnahmen bitten. Zudem verpflichtet sich der CCBE, alle Anwaltsorganisationen und -kammern in den Mitgliedsstaaten in die Aktivitäten auf Grundlage der gemeinsamen Vereinbarung einzubinden.