Data Protection

Es ist ein zentrales Anliegen der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer personenbezogener Daten zu schützen und mit diesen Daten angemessen umzugehen.

Sämtliche von der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer verarbeiteten personenbezogenen Daten werden ausschliesslich auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), nationale Datenschutzgesetzgebung und nationale Spezialgesetzgebung) verarbeitet.

  • 1. Datenschutzverantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

    Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:
    Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer
    Heiligkreuz 43
    9490 Vaduz
    Tel.: 00423 690387
    E-Mail: info(at)rak.li
    Webseite:
    www.rak.li

    Die Datenschutzbeauftragte Diana Hilti ist unter der oben angeführten Anschrift, erreichbar.

  • 2. Personenbezogene Daten

    Die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer verarbeitet vorwiegend personenbezogene Daten im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages als Aufsichts- und Bewilligungsbehörde und den jeweiligen Bestimmungen im Rechtsanwaltsgesetz. Zudem werden personenbezogene Daten gestützt auf eine entsprechende Einwilligung und zur Erfüllung vertraglicher Pflichten verarbeitet.

  • 3. Bewilligungserteilung und Registerführung

    Die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer verarbeitet insbesondere die folgenden sowohl direkt erhobene personenbezogene Daten (vom Antragsteller im Rahmen von Bewilligungsgesuchen erhaltene Angaben) als auch solche, die nicht direkt bei der betroffenen Person erhoben wurden (im Rahmen der Amtshilfe übermittelte Daten):

    • Daten zur Person (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit);
    • Adress- und Kontaktdaten (geschäftlich und privat);
    • Daten mit Bezug zur beruflichen Tätigkeiten (Partnerschaft, Anstellungsverhältnis etc.);
    • Lebenslauf- und Zeugnisdaten in Form von Ausbildungsnachweisen, Nachweisen der praktischen Betätigungen;
    • Daten zur finanziellen Unbescholtenheit in Form von Konkurs- und Pfändungsbescheinigungen und persönlichen Erklärungen betreffend die Konkurs- und Pfändungsfreiheit;
    • Daten zu strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten (Strafregisterauszüge, persönliche Erklärungen betreffend Straf- und Verwaltungsstraffreiheit);
    • Angaben zu Disziplinarverfahren.


    Die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer führt auf Ihrer Website ein öffentlich abrufbares Register über die erteilten Bewilligungen. Das Register beinhaltet die folgenden Daten:

    • Daten zur Person (Nachname, Vorname, Titel);
    • Geschäftliche Adressdaten;
    • Daten des Arbeitgebers;
    • Art der erteilten Bewilligung.
  • 4. Prüfungszulassungen

    Zum Zwecke der Prüfungszulassung zur Rechtsanwaltsprüfung oder Eignungsprüfung verarbeitet die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer daher die hierfür erforderlichen, vom Kandidaten an die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer übermittelten, personenbezogenen Daten).

    Die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer stellt die erforderlichen Daten der zuständigen Prüfungskommission zum Zwecke der Prüfungsdurchführung zur Verfügung. Ebenfalls werden die erforderlichen Daten mit der Landeskasse zur Rechnungsstellung der Gebühren ausgetauscht.

  • 5. Allgemeine Anfragen und Beschwerden

    Die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer erarbeitet im Rahmen der Beantwortung von Anfragen die hierfür übermittelten und für die Beantwortung erforderlichen personenbezogenen Daten.

  • 6. Technische und organisatorische Massnahmen

    Die Liechtensteinische Rechtanwaltskammer setzt geeignete technische und organisatorische Massnahmen, um personenbezogene Daten vor zufälliger oder vorsätzlicher Manipulation, vor Verlust und Zerstörung sowie gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu schützen.

    Sämtliche ergriffenen Massnahmen entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und sind im Verhältnis zum Risiko eines unsachgemässen Umgangs mit Daten als ausreichend zu erachten. Die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen werden analog zu den technischen Entwicklungen fortlaufend geprüft und optimiert.

    Ungeachtet der Bemühungen der Einhaltung eines stets angemessen hohen Standes der Sorgfaltsanforderungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Informationen, die wir über das Internet erhalten, von anderen Personen eingesehen und genutzt werden.

    Die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer übernimmt keine wie immer geartete Haftung für die Offenlegung von Informationen aufgrund nicht von uns verursachter Fehler bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff durch Dritte (zB Hackangriff auf Email-Account bzw. Telefon, Abfangen von Faxen).

  • 7. Übermittlung der Daten an Dritte

    Die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer ist zudem gemäss den Regelungen im Rechtsanwaltsgesetz zum Austausch personenbezogener Daten, einschliesslich besonderer Kategorien personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten mit den zuständigen nationalen (insbesondere Gerichte, Staatsanwaltschaft, Financial Intelligence Unit (FIU)) sowie internationalen Behörden (insbesondere internationale Berufsverbände- und Kammern) verpflichtet.

    Die Übermittlung personenbezogener Daten an eine andere Behörde dient ausschliesslich der Verarbeitung eines konkreten Amtshilfeersuchens.

    Binnenmarktinformationssystem (Internal Market Information System - IMI)
    Personenbezogene Daten können im Rahmen der Bestimmungen des Binnenmarktinformationssystem IMI mittels sicherer Internet-Anwendung mit Behörden anderer EWR-Vertragsstaaten ausgetauscht werden.

    In diesem Fall kommen die Richtlinien 2006/123/EG und 2005/36/EG sowie die Verordnung (EU) 1024/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die Entscheidung der EU-Kommission 2009/739/EG zur Anwendung.

  • 8. Datenübermittlung an Drittländer

    Die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer übermittelt im Rahmen der Amtshilfe nur Daten an EU-Länder, EWRA-Länder und die Schweiz.

  • 9. Bewerbungen bei der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer

    Die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer verarbeitet in ihrer Funktion als Arbeitgeberin im Rahmen der Durchführung von Bewerbungsverfahren – einschliesslich Bewerbungsgesprächen– personenbezogene Daten. Verarbeitet werden ausschliesslich die für das Bewerbungsverfahren erforderlichen personenbezogenen Daten, um zu prüfen, ob diese mit dem Anforderungsprofil übereinstimmen. Hierbei handelt es sich in der Regel um folgende Daten:

    • Lebenslaufdaten:
    • Personenbezogene Daten im Bewerbungsanschreiben;
    • Zeugnisdaten in Form von Ausbildungsnachweisen und Arbeitszeugnissen;
    • Angaben zu Referenzen (im Rahmen der engeren Auswahl).


    Sowohl die elektronischen als auch die physischen Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und im Falle der Nichtanstellung gelöscht. Bei Einreichung von physischen Unterlagen (Zeugnissen) werden diese dem Bewerber zurückgegeben. Im Rahmen einer Anstellung werden die betroffenen Daten in die Personalakte überführt.

    Eine Speicherung der Daten für künftige Bewerbungsverfahren erfolgt nur nach ausdrücklichem Wunsch und schriftlicher Einwilligung des Bewerbers.

  • 10. Website der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer (www.rak.li)

    Cookies und Matomo-Analysesystem
    Die Website der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer (benutzt den Open Source Webanalysedienst Matomo. Matomo verwendet so genannte "Cookies". Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Dazu werden die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website auf unserem Server gespeichert. Die IP-Adresse wird vor der Speicherung anonymisiert.

    Matomo-Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen.

    Die Speicherung von Matomo-Cookies und die Nutzung dieses Analyse-Tools erfolgen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der anonymisierten Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.

    Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können.

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    SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung
    Die Website der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von “http://” auf “https://” wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

    Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

    Veröffentlichung von Entscheidungen
    Die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer ist in einzelnen Bereichen verpflichtet, rechtskräftige Entscheide gegen Rechtsanwälte betreffend Verstössen gegen das Sorgfaltspflichtsgesetzauf ihrer Webseite zu veröffentlichen. Entscheide werden ausschliesslich in den Fällen publiziert, in denen eine spezifische spezialgesetzliche Regelung dies ausdrücklich vorsieht.

    Publiziert werden lediglich die im Gesetz zwingend vorgesehenen Informationen. Publikationen enthalten dabei u.a. auch personenbezogene Daten, einschliesslich der namentlichen Nennung der betroffenen natürlichen Personen.

    Die Publikation ist öffentlich verfügbar zu machen und daher von jedermann abrufbar. Sie ist vorbehaltlich anderer spezifischer gesetzlicher Regelungen mindestens 5 Jahre auf der Webseite der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer abrufbar zu halten. Nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird die Publikation gelöscht.

    Dem Betroffenen stehen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Beschränkung der Verarbeitung, sowie das Recht auf Löschung nach Ablauf der gesetzlichen Veröffentlichungsfrist zu.

  • 11. Speicherung der Daten

    Die allgemeine gemeine Aufbewahrungsfrist für die Akten der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer beträgt 10 Jahre.

    Diese Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Rechtsverhältnis geendet hat und in allen anderen Fällen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer letztmalig in der betreffenden Angelegenheit tätig gewesen ist. In besonderen Fällen hat die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer von dieser Aufbewahrungsfrist abweichende Regelungen festgesetzt

  • 12. Rechte von betroffenen Personen

    Betroffenen Personen stehen grundsätzlich folgende Rechte zu:

    • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO);
    • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO);
    • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO);
    • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO);
    • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO);
    • Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO).


    Diese Rechte bestehen soweit sie nicht durch Art. 88 des Rechtsanwaltsgesetzes eingeschränkt sind.

    Die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer informiert zudem die betroffenen Personen im Falle einer Verletzung des Schutzes ihrer personenbezogenen Daten (Art. 34 DSGVO) vorausgesetzt, die Verletzung hat voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zur Folge.

  • 13. Beschwerderecht

    Betroffenen Personen steht - sofern sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer im Widerspruch zum geltenden Datenschutzrecht steht - zudem ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu.

    Kontakt Datenschutzstelle:
    Städtle 38
    Postfach 684
    9490 Vaduz
    Telefon: +423 236 60 90
    E-Mail:info.dss(at)llv.li