Zusammensetzung und Aufgaben

Die Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie untersteht der Oberaufsicht der Regierung.

Sie ist zuständig für die Erteilung sämtlicher Bewilligungen gemäss dem Rechtsanwaltsgesetz. Ihr obliegt zudem die Wahrung der Ehre, des Ansehens und der Rechte wie auch die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltsstandes. Zu ihren Aufgaben gehört weiters die Förderung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder.

Alle in Liechtenstein tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und niedergelassenen europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind Mitglied der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer.

Die Organe der Rechtsanwaltskammer sind:

  • Die Plenarversammlung
  • Der Vorstand
  • Die Revisionsstelle