Auftrag und Umfang

Die Rechtsanwaltskammer betreibt einen anwaltlichen Journaldienst. Damit ist sichergestellt, dass ein Verdächtiger, der wegen einer Straftat von der Polizei festgenommen wird, jederzeit seine Rechte wahrnehmen und Kontakt mit einem Verteidiger aufnehmen kann. Die Verteidigung im Rahmen des Journaldienstes umfasst ein telefonisches, auf Verlangen des Verdächtigen auch persönliches Beratungsgespräch mit dem Rechtsanwalt bzw. der Rechtsanwältin. Falls erforderlich, kann der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin auch für die Vernehmung bei der Polizei und zur Wahrung weiterer erforderlicher Handlungen im Sinne einer zweckentsprechenden Verteidigung beigezogen werden.